Notfall-Informationspunkte (NIP)

Grundsätzlich können Hilfeersuchen unter den Notrufnummern 112 (Feuerwehr und Rettungsdienst) oder 110 (Polizei) gemeldet werden.

Diese dürfen jedoch auf keinen Fall für allgemeine Nachfragen zur Lage oder als Informationsplattform zweckentfremdet werden, damit die Notrufleitungen für Notfälle verfügbar sind!

Stehen das Telefon oder die o. g. Medien beispielsweise aufgrund eines Stromausfalls nicht zur Verfügung, richten alle Kommunen sogenannte Notfall-Informationspunkte (NIP) an zentralen Punkten vor Ort ein.

Diese sind durch eine markante Beschilderung gut erkennbar. Damit die Bevölkerung bereits vor dem Ereignisfall mit den Notfall-Informationspunkten vertraut ist und weiß, wo sich diese befinden, wird eine gut sichtbare Beschilderung im Vorfeld im Alltag eingerichtet.

Notfallinformationspunkte im Rheinisch-Bergischen Kreis