Sicher unterwegs, wenn medizinische Betreuung notwendig ist
Ein Krankentransport ist für Menschen gedacht, die nicht akut lebensbedrohlich erkrankt oder verletzt sind, während der Fahrt aber medizinische Betreuung durch qualifiziertes Fachpersonal benötigen.
Typische Beispiele sind Fahrten zu einem Arzttermin, in ein Krankenhaus, zur Behandlung oder zurück nach Hause, wenn ein normaler Transport mit Taxi, Mietwagen oder privatem Pkw aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.
Krankentransport oder Notfall?
Krankentransport: 19222
Ein Krankentransportwagen, kurz KTW, transportiert verletzte, erkrankte oder hilfebedürftige Personen unter geeigneten Bedingungen. Die Patientinnen und Patienten werden während der Fahrt von qualifiziertem Personal betreut.
Den Krankentransport erreichen Sie über die Feuer- und Rettungsleitstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises unter der Rufnummer 19222
Notfallrettung: 112
Bei akuten Notfällen wählen Sie bitte immer den Notruf 112
Ein Rettungswagen, kurz RTW, ist für Notfallpatientinnen und Notfallpatienten vorgesehen, die akut medizinisch versorgt, überwacht und transportiert werden müssen.
Was wird für einen Krankentransport benötigt?
Für einen geplanten Krankentransport benötigen Sie in der Regel:
Ärztliche Verordnung / Transportschein
Der Transportschein wird durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt ausgestellt.
Genehmigung der Krankenkasse
Viele Krankentransporte müssen vor der Fahrt durch die Krankenkasse genehmigt werden.
Wichtig: Ohne Genehmigung kann es sein, dass die Kosten selbst getragen werden müssen — auch dann, wenn eine Krankenversicherung besteht.
Wann ist ein Taxi oder Mietwagen richtig?
Wenn während der Fahrt keine medizinische Betreuung durch Fachpersonal notwendig ist, handelt es sich nicht um einen Krankentransport mit dem KTW. In diesen Fällen muss der Transport über ein Taxi, einen Mietwagen oder ein entsprechendes privates Unternehmen organisiert werden.
Zuständigkeit in Bergisch Gladbach
Der Rheinisch-Bergische Kreis organisiert Krankentransporte im Kreisgebiet. In Bergisch Gladbach werden städtischen Fahrzeuge durch Mitarbeitende des Deutsches Rotes Kreuz (DRK) besetzt. Die Kräfte des DRK handeln dabei im Auftrag der Stadt Bergisch Gladbach.
Gebühren
Krankentransporte werden auf Grundlage der jeweils gültigen Rettungsdienstsatzung abgerechnet. Informationen zur Kostenübernahme erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Kontakt und weitere Informationen
Weitere Informationen zum Kranken- und Rettungstransport stellt der Rheinisch-Bergische Kreis bereit.
