Abrechnungsstelle für Kranken- und Notfalltransporte
Die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes in der Stadt Bergisch Gladbach ist gebührenpflichtig und basiert auf der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst der Stadt Bergisch Gladbach.
Abrechnung mit gesetzlichen und privaten Versicherungen
- Gesetzlich Versicherte: Die Abrechnung der Gebühren erfolgt direkt mit der Krankenkasse der Patientin oder des Patienten. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine ärztliche Verordnung.
- Privat Versicherte: Eine direkte Abrechnung mit der privaten Versicherung ist nicht möglich. In diesen Fällen erhalten die Patientinnen und Patienten eine Rechnung, die sie bei ihrer Versicherung einreichen können.
Krankentransportfahrten
Bei geplanten Krankentransporten empfiehlt es sich, diese im Vorfeld mit der zuständigen Krankenkasse abzuklären. Häufig ist eine vorherige Genehmigung erforderlich, damit die Kosten übernommen werden. Ohne diese Genehmigung kann es passieren, dass die Krankenkasse die Kosten nicht trägt.
Für weitere Informationen oder bei Fragen zur Gebührenabrechnung steht Ihnen das Team der Abrechnungsstelle gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Stadt Bergisch Gladbach
Fachbereich 10 – Feuerwehr- und Rettungsdienst
Abteilung Zentraler Dienst – Abrechnungsstelle
Logistikzentrum 12
Britanniahütte 14
51469 Bergisch Gladbach
Telefon: 02202 238-539
E-Mail: abrechnungsstelle-feuerwehr@stadt-gl.de