Aufgaben und Service der Brandschutzdienststelle
Die Brandschutzdienststelle der Feuerwehr Bergisch Gladbach übernimmt nach § 25 BHKG (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz) eine zentrale Rolle in der Wahrung von Brandschutzbelangen. Diese Aufgaben umfassen insbesondere die Integration von Brandschutzanforderungen in Genehmigungsverfahren sowie die Beurteilung nach den Maßgaben baurechtlicher Vorschriften.
Brandschutz im Baugenehmigungsverfahren
Die Abteilung Gefahrenvorbeugung ist regelmäßig in das Baugenehmigungsverfahren eingebunden – sei es bei Neubauten, Umbauten oder Nutzungsänderungen. Grundlage der Beurteilungen sind die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen, wie:
- Landesbauordnung (BauO NRW)
- Sonderbauverordnungen
- Ergänzende Vorschriften und technische Regelwerke
Eine wesentliche Rolle bei der Bewertung spielt zudem die Einsatzerfahrung der Feuerwehr, die eine realitätsnahe und praxisorientierte Beurteilung ermöglicht.
Vorbeugender Brandschutz im öffentlichen Interesse
Der vorbeugende Brandschutz geht über die reine Eigenverantwortung des Bauherrn hinaus und liegt im öffentlichen Interesse. Grundlage hierfür ist § 3 BauO NRW, der fordert, dass bauliche Anlagen so gestaltet sein müssen, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden.
Die Generalklausel des Brandschutzes in § 14 BauO NRW konkretisiert diese Anforderungen:
- Gefährdung von Leben, Gesundheit und öffentlicher Sicherheit muss ausgeschlossen sein.
- Bränden und der Ausbreitung von Feuer und Rauch muss durch geeignete Maßnahmen (z. B. Auswahl nicht brennbarer Materialien) vorgebeugt werden.
- Effektive Löscharbeiten müssen durch eine ausreichende Wasserversorgung und Brandschutzeinrichtungen gewährleistet sein.
- Rettungswege wie Flure, Treppenräume und Notausgänge müssen sicher zugänglich sein, um Menschen und Tiere im Notfall retten zu können.
Praxisnähe durch Einsatzdienst
Die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr ist ein entscheidender Faktor für die Beurteilung der Brandsicherheit. Wer könnte besser einschätzen, ob Menschen und Tiere gerettet oder Brände effektiv gelöscht werden können, als die Feuerwehr selbst? Um dies sicherzustellen, sind die Mitarbeitenden der Abteilung Gefahrenvorbeugung fast alle zusätzlich im Einsatzdienst tätig. Diese enge Verbindung zwischen Theorie und Praxis garantiert eine ganzheitliche und realitätsnahe Beurteilung.
Unser Service
Die Brandschutzdienststelle der Feuerwehr Bergisch Gladbach bietet umfassende Dienstleistungen an, um Bauherren, Architekten und Fachplanern bei der Planung und Umsetzung ihrer Projekte zu unterstützen:
- Beratung: Kostenpflichtige Beratung für Bauherren, Architekten, Hausverwaltungen und Fachplaner – sowohl auf Basis von Planunterlagen als auch vor Ort.
- Stellungnahmen: Erstellung von Stellungnahmen zu Bauvorhaben gegenüber der Baugenehmigungsbehörde.
- Sachverständigenverfahren: Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren nach § 68 und § 71 BauO NRW.
- Prüfingenieure: Unterstützung und Beteiligung bei Prüfverfahren durch Prüfingenieure.
Die Abteilung Gefahrenvorbeugung steht Ihnen als kompetenter Partner in allen Fragen des Brandschutzes zur Seite – für mehr Sicherheit und optimalen Schutz in Bergisch Gladbach.
Angebote für Bauherren, Planer & Architekten
Beratung zum Brandschutz – Wir unterstützen Sie!
Planen Sie ein Bauvorhaben und haben Fragen zum Thema Brandschutz? Wir stehen Ihnen gerne mit unserem Fachwissen zur Seite.
Unser Angebot:
- Individuelle Beratungstermine:
Wir bieten kostenpflichtige Beratungsgespräche – entweder bei uns vor Ort oder, falls erforderlich, direkt an Ihrem Projektstandort.
So erreichen Sie uns:
Für Ihre Terminanfrage senden Sie bitte eine E-Mail an:
📧 gefahrenvorbeugung@stadt-gl.de
Geben Sie im Betreff bitte folgende Informationen an:
- Adresse des Objekts
- Art des Bauvorhabens
Wir freuen uns darauf, Sie bei der Planung Ihres Projekts zu unterstützen!
Beteiligung im Sachverständigenverfahren nach § 68 Abs. 2 BauO NRW
Prüfung der Belange des abwehrenden Brandschutzes
Sie sind als Sachverständiger damit beauftragt, einen bautechnischen Nachweis nach § 68 Abs. 2 BauO NRW zu erstellen, der bestätigt, dass Ihr Bauvorhaben den Anforderungen an den Brandschutz entspricht?
Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung der Belange des abwehrenden Brandschutzes.
Einreichung Ihrer Unterlagen
Bitte senden Sie die erforderlichen Unterlagen an folgende Adresse:
Stadt Bergisch Gladbach
Abteilung 10-12 – Gefahrenvorbeugung und Einsatzplanung
Postfach
51439 Bergisch Gladbach
Zusätzliche digitale Übermittlung
Zur Pflege unserer digitalen Objektakte bitten wir Sie, die Unterlagen parallel auch per E-Mail zu übermitteln:
📧 gefahrenvorbeugung@stadt-gl.de
Betreff:
SV-Beteiligung: “Adresse Objekt”; “Name Sachverständiger/Büro”
Wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
Brandschutzkonzepte nach § 9 BauPrüfVO
Unterstützung bei der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes
Sie sind als Sachverständiger mit der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes gemäß § 9 BauPrüfVO im Rahmen eines Sonderbaus nach § 50 BauO NRW beauftragt?
Bei komplexen brandschutztechnischen Planungen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihr Konzept in einem kostenpflichtigen Vorgespräch vorzustellen. So können wir gemeinsam frühzeitig den Abstimmungs- und Änderungsbedarf minimieren und den Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens effizienter gestalten.
Terminanfrage
Für Ihre Terminanfrage senden Sie bitte eine E-Mail an:
📧 gefahrenvorbeugung@stadt-gl.de
Betreff:
SV-Terminanfrage: “Adresse Objekt”; “Name Sachverständiger/Büro”
Ein zuständiger Sachbearbeiter wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und unterstützen Sie gerne bei der Planung und Umsetzung Ihres Projektes!